Strommangellage

Man kommt nicht mehr ums Thema herum: die drohende Strommangellage. ebs nimmt Stellung zu den häufig gestellten Fragen:

Fragen und Antworten

Besteht wirklich das Risiko einer Strommangellage oder ist das nur Angstmacherei der Medien?

Das Risiko besteht durchaus. Ein Grund für Panik besteht jedoch nicht. In der ersten Phase wird zum Energiesparen appelliert, erst dann im vierten Schritt würde es zu harten Konsequenzen kommen. Dennoch ist die Gefahr real und sollte ernst genommen weden.

Was ist der Grund für die Möglichkeit einer Strommangellage in der Schweiz?

50% der französischen Atomkraftwerke (AKW) sind derzeit wegen Wartungen nicht am Stromnetz. Die Windkraftwerke in Europa produzieren wegen wenig Wind kaum Energie und für die Gaskraftwerke ist nicht viel Gas vorhanden. Zudem konnten die Speicher der Stauseen wegen des trockenen Sommers und der wenigen Schneeschmelze des Winters nicht ausreichend gefüllt werden.

Welche Massnahmen werden bei einer Strommangellage eingesetzt?

Der vier-Phasen-Plan der OSTRAL kommt zum Einsatz:

Als ersten Schritt gäbe es Sparappelle bei denen die Bevölkerung und die Wirtschaft vom Bund aufgefordert sind, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren.

Als zweiten Schritt werden Verbrauchseinschränkungen verordnet. Nicht lebensnotwenige, energieintensive Einrichtungen wie zum Beispiel Leuchtreklamen, Saunas und mobile Heizgeräte werden verboten.

Der dritte Schritt beinhaltet die Kontingentierung von Grossverbrauchern. Alle Grossverbraucher müssen Ihren Stromverbrauch reduzieren. Wie gross die Reduktion ist, entscheidet der Bundesrat in der konkreten Krisensituation.

Der vierte und letzte Schritt sind die rollierenden Netzabschaltungen. Der Strom wird in einem Teilnetzgebiet für vier Stunden abgestellt und dann gibt es wieder jeweils für vier oder acht Stunden Strom. Von der Netzabschaltung sind alle Verbraucher betroffen. Grundversorgungsrelevante Verbraucher werden, sofern technisch möglich, von den Netzabschaltungen ausgenommen.

Weitere Informationen gibt es auf der OSTRAL Seite.

Ab welchem Energieverbrauch ist man Grossverbraucher?

Grossverbraucher ist man ab einem Jahresverbrauch von 100’000 kWh pro Jahr. Die betroffenen Grossverbraucher wurden bereits im letzten Herbst über diese mögliche Massnahme informiert.

Stellt ebs seinen Kunden den Strom ab, falls die Mangellage eintritt?

Netzabschaltungen sind das «Ultima Ratio» und werden nach Möglichkeit vermieden. Die Abschaltungen werden zudem nicht von der ebs Energie AG verordnet, sondern vom Bundesrat.

Kann ich etwas zur Verbesserung der Lage beitragen?

Energiesparen. So können Sie am meisten etwas beeinflussen. ebs bietet eine Online-Energieberatung an, wo Sie Ihren individuellen Verbrauch analysieren und optimieren können.

Zudem finden Sie auf der Seite vom Bund einige nützliche Energiespartipps: nicht-verschwenden.ch

Wo erhalte ich weitere Infos und Neuigkeiten zu der Strommangellage?

Auf der Website der Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) erhalten Sie aktuelle Informationen.

wwww.ostral.ch

«Unser Team sorgt für sichere Stromnetze und höchstmögliche Versorgungsqualität.»

Stefan Vogler
Geschäftsbereichsleiter Netze | OSTRAL-Verantwortlicher
→ Telefon 041 819 47 17
stefan.vogler@ebs.swiss

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