PV-Einspeiseoptimierung

Die zunehmende Zahl an Solaranlagen unterstützt die Energiewende, stellt jedoch das Stromnetz vor neue Herausforderungen – besonders an sonnigen Tagen mit Einspeisespitzen. Ab 2026 gilt eine neue Einspeiseoptimierung von PV-Anlagen, die das Stromnetz entlasten wird, ohne spürbare Nachteile für PV-Anlagenbesitzer/innen.

Der Ausbau der Solarenergie hat in den letzten Jahren erfreulicherweise massiv an Fahrt aufgenommen. 2024 wuchs der Anteil von Solarstrom am Schweizer Gesamtverbrauch auf 10 Prozent, für 2025 werden 14 Prozent prognostiziert. Diese Entwicklung ist positiv und notwendig, damit die Schweiz ihre Energie- und Klimaziele bis 2050 erreicht. Der rasche Zubau stellt die Stromnetze jedoch auch vor Herausforderungen: Vor allem an sonnigen Tagen entstehen zur Mittagszeit, wenn alle Solaranlagen gleichzeitig Strom ins Netz einspeisen, Belastungsspitzen, die das Netz stark beanspruchen. Weil die Netzinfrastruktur auf die maximale Leistung ausgelegt sein muss, führen diese Spitzen zu höheren Netzkosten. Diese Kosten müssen alle Kundinnen und Kunden mittragen. Damit der Solarausbau weitergehen kann und die Kosten nicht explodieren, braucht es rasch umsetzbare Lösungen, die das Netz entlasten.

Das neue Stromgesetz schafft dafür die Grundlage. Eine zentrale gesetzliche Massnahme ist die neue Regelung zur Solarstromeinspeisung, die die Zentralschweizer Energieversorger per 1. Januar 2026 einführen. Neue Solaranlagen dürfen ab 2026 maximal 70% der installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz einspeisen. Die Vorteile für die Energiewende und das Netz sind erheblich: Die Massnahme reduziert die Leistungsspitzen und entlastet damit das Netz. Das Netz muss somit nicht auf diese Leistungsspitzen ausgelegt werden, wodurch Netzkosten gespart werden können. Zudem wird Kapazität für tausende zusätzliche Solaranlagen geschaffen. Kundinnen und Kunden mit bestehenden Anlagen werden in einem zweiten Schritt bei Bedarf rechtzeitig und persönlich informiert, falls Massnahmen für die Netzeinspeisung nötig sind.

Die neue PV-Einspeiseoptimierung auf 70% der Anlagenleistung, dargestellt anhand einer typischer Jahresproduktion.

Umsetzungsmöglichkeiten der Einspeiseoptimierung

Für den Eigenverbrauch stehen beim Einsatz einer dynamischen Regelung weiterhin 100% der installierten Leistung zur Verfügung. Durch die korrekten Einstellungen am Wechselrichter oder durch den Einsatz eines EMS (Energiemanagementsystem) lässt sich die Massnahme einfach implementieren. Die Umsetzung erfolgt jeweils durch die Installationsfirma im Auftrag der PV-Betreiberin oder des PV-Betreibers.

Die drei Umsetzungsmöglichkeiten der PV-Einspeiseoptimierung

Fragen und Antworten

Ab wann gilt die Einspeiseoptimierung von PV-Anlagen?

Die Einspeiseoptimierung von PV-Anlagen tritt ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Dies ist so im StromVG und im StromVV festgelegt. Ab 2026 kann ein Verteilnetzbetreiber wie ebs die garantierte Flexibilität von maximal 3% der Jahresproduktion pro Anlage am Netzanschlusspunkt ohne Zustimmung und ohne Vergütung nutzen.

Im Gesetz steht, dass maximal 3% der Flexibilität genutzt werden kann. Wieso wird dann meine Anlage auf 70% Einspeiseleistung eingestellt?

Die Obergrenze der Einspeiseleistung von 70% der DC-Leistung hat auf die Jahresproduktion deutlich weniger als 3% Einfluss. Das liegt daran, dass die volle Nennleistung der PV-Anlage nur an wenigen Tagen und Stunden im Jahr erreicht wird.

Wenn die Leistung auf 70% reguliert wird, kann ich dann auch weniger meines produzierten Stroms selbst nutzen?

Nein. Die Obergrenze von 70% bezieht sich nur auf die Leistung, welche am Netzanschlusspunkt (bei der Hauseinspeisung) an das ebs-Netz zurückgespiesen wird. Der Eigenverbrauch wird nicht beschränkt. Dort stehen immer 100% des PV-Stroms zur Verfügung. Dazu muss jedoch der Wechselrichter so konfiguriert sein, dass er dynamisch regeln kann.

Wie kann ich meine Anlage auf 70% Einspeiseleistung einstellen? Was muss ich tun?

Über die Einstellungen am Wechselrichter kann die Einspeiseleistung auf 70% der Anlagenleistung reguliert werden. Dies kann manuell vor Ort, via Solar-App oder per Fernwartung (wenn eingerichtet) passieren. Wir empfehlen, dass Sie Ihren Anlagenbauer kontaktieren.

Was passiert mit bestehenden Anlagen, welche vor 2026 in Betrieb genommen wurden?

Um die Diskriminierungsfreiheit sicherzustellen, gilt die Einspeiseoptimierung grundsätzlich auch für bestehenden Photovoltaikanlagen. Kundinnen und Kunden mit bestehenden Anlagen werden ab dem 1. Oktober 2026 in einem zweiten Schritt rechtzeitig informiert, sofern sie den Einspeisewert von 70% überschreiten und Massnahmen für die Netzeinspeisung erforderlich sind.

Gilt die Einspeiseoptimierung von 70% für alle Leistungsgrössen von Photovoltaikanlagen?

Nein, es gibt zwei Ausnahmen, bei denen diese Einspeiseoptimierung nicht gilt:

  • Plug & Play Anlagen unter 800 Watt
  • PV-Anlagen auf über 1200 Metern über Meer
Was sind die Vorteile einer Einspeiseoptimierung?
  • Der Bedarf an Netzkapazität wird begrenzt und das bestehende Netz wird effizienter genutzt.
  • Unnötiger Netzausbau und somit unnötige Kosten lassen sich vermeiden.
  • Im bestehenden Stromnetz kann mehr Solarstrom aufgenommen werden, insbesondere in den Randstunden.
  • Weiter schafft die Einspeiseoptimierung Platz im Netz für den weiteren Photovoltaikausbau. Der Ausbau und die Förderung von Photovoltaik ist ein wichtiger Bestandteil der Energiestrategie 2050 des Bundes.
Ich möchte meinen Eigenverbrauch verbessen und noch mehr von meinem produzierten Solarstrom profitieren. Was kann ich tun?

Die Abteilung Energiedienstleistungen der ebs Energie AG kann Ihnen Beratung und Tipps anbieten, um Ihren Eigenverbrauch zu optimieren.

 

Kontakt

David Heinzer, Bereichsleiter Energiedienstleistungen
041 819 47 56, edl@ebs.swiss

«Bei Fragen helfe ich gerne weiter.»

Franco Marty
Bereichsleiter Melde- und Messwesen
→ Telefon 041 819 47 81
franco.marty@ebs.swiss

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