Gasmangellage

Ist die Gasversorgungssicherheit in der Schweiz gefährdet? ebs nimmt Stellung zu den häufig gestellten Fragen:

Fragen und Antworten

Wie abhängig ist die Schweiz tatsächlich vom russischen Gas?

Die Schweiz beschafft das Gas hauptsächlich in EU Ländern, trotz dieser Ausgangslage beträgt der russische Gasanteil 40%. Die europäischen Länder und die EU arbeiten mit Hochdruck daran, Abhängigkeiten von russischem Gas zu reduzieren und die Bezugsmöglichkeiten breiter abzustützen.

Besteht tatsächlich die Gefahr, dass im kommenden Winter in der Schweiz zu wenig Gas vorhanden ist?

Das Risiko besteht durchaus. Ein Grund für Panik besteht jedoch nicht. Aktuell ist die Lage stabil, auch wenn die Gaspreise weiterhin steigend sind. Falls es im Winter in Westeuropa zu einer Gasmangellage kommt, hätte dies jedoch auch Auswirkungen auf die Schweiz. Ein allfälliger Lieferstopp durch Nord Stream 1 und tiefe Temperaturen sind Faktoren, welche entscheidend sind. Deshalb ist es wichtig, dass die europäischen Gasspeicher bis zum Winter möglichst vollständig gefüllt werden können.

Was unternimmt die Schweiz, damit die Versorgungssicherheit im kommenden Winter gewährleistet werden kann?

Der Bundesrat hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die Gaswirtschaft die Beschaffung für den kommenden Winter gemeinsam angehen kann. Es wurden zwei Massnahmen definiert:

Einerseits das Erstellen eine Gasreserve in Gasspeichern die Nachbarländer welche 15% des jährlichen Gasverbrauchs der Schweiz abdeckt und andererseits die Beschaffung von Optionen für zusätzliche nicht-russische Gaslieferungen von 20% des Schweizer Winterverbrauchs, welche bei Bedarf kurzfristig angerufen werden können.

Welche Massnahmen sind geplant, wenn in der Schweiz eine Gasmangellage eintritt?

Als ersten Schritt gibt es Sparappelle vom Bund bei dem die Verbraucher aufgefordert werden, den Gasverbrauch zu reduzieren. Als zweiter Schritt müssen sämtliche Zweistoffanlagen umschalten auf keinen Gasverbrauch. Als dritter Schritt beschliesst der Bund Einschränkungen für gewisse Anwendungen. Zum Beispiel das Anordnen der Heiztemperatur in öffentlichen Gebäuden oder in Büros. Als letzter Schritt wird der Bund Kontingentierungen anordnen, welche alle Anlagen betreffen, die nicht zu den sogenannten «geschützten Verbrauchern» zählen. Zu den geschützten Verbrauchern gehören Privathaushalte, Fernwärmeanlagen für Privathaushalte und grundlegende soziale Dienste (Spitäler, Energie- und Wasserversorgungen sowie Blaulichtorganisationen).

Weiter Infos gibt es auf der Seite der Kriseninterventionsorganisation Gas > www.kio.swiss

Stellt die ebs Erdgas und Biogas AG seinen Kunden den Gashahn zu falls die Mangellage eintritt?

Die Abschaltungen werden nicht von der ebs Erdgas + Biogas AG verordnet, sondern vom Bundesrat. Abschaltungen im Gasnetz sind nicht vorgesehen.

Wo erhalte ich weitere Infos und Neuigkeiten zu der Gasmangellage?

Auf der Website der Kriseninterventionsorganisation für die Gasversorgung in ausserordentlichen Lagen (KIO) erhalten Sie aktuelle Informationen.

www.kio.swiss

Wo finde ich Energiespartipps der Gasbranche?

Auf der Webseite www.heizen-aber-richtig.ch

«Gerne zeige ich Ihnen, wie sich Gas als vielseitiger Energieträger einsetzen lässt.»

Emanuel Föhn
Bereichsleiter Erdgas + Biogas
→ Telefon 041 819 48 21
emanuel.foehn@ebs.swiss

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