Neue Richtlinien für Netzanschlüsse

Die ebs Energie AG führt per 1. Januar 2026 neue Netzanschlussrichtlinien ein. Diese ersetzen die bisherigen «Zusatzbedingungen Netzanschluss» vom November 2011. Die neuen Richtlinien gelten für alle bestehenden und zukünftigen Netzanschlüsse. Die überarbeiteten Netzanschluss- und Netzkostenbeiträge gelten nur für Neuanschlüsse und bei Änderungen bestehender Anschlüsse.

Die Richtlinien regeln den Anschluss von Endverbrauchenden und Energieerzeugungsanlagen an das Mittelspannungsnetz (15.5 kV) sowie an das Niederspannungsnetz (1 kV) von ebs. Sie bieten klare und umfassende Vorgaben für die Planung, den Bau und den Betrieb von Netzanschlüssen. Gleichzeitig bilden sie die Grundlage für den Abschluss von Netzanschlussverträgen zwischen dem Netzanschlussnehmenden und ebs. Diese Richtlinien wurden entwickelt, um die Effizienz und Sicherheit unserer Netzanschlüsse zu verbessern und den wachsenden Anforderungen unserer Kundinnen und Kunden gerecht zu werden. Sie basieren auf den neusten Vorgaben der Stromgesetzgebung (Stromversorgungsrecht, Energierecht), den entsprechend überarbeiten Branchenempfehlungen zum Netzanschluss von Endverbrauchenden und Energieerzeugungsanlagen sowie den geltenden Zentralschweizer Werkvorschriften.

Die neuen Richtlinien regeln neu insbesondere den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), den Anschluss von Energieerzeugungsanlagen mit vertraglich vereinbarten Einspeiseleistungen und der grundsätzlichen Möglichkeit zur vom Bundesrecht vorgegebenen, limitierten Abregelung zur Entlastung des Netzes sowie den Netzanschluss von Speichern. Die Netzkostenbeiträge werden minimal der Netzkostenentwicklung angepasst. Die Netzanschlussbeiträge entsprechen weiterhin den effektiven Kosten zur Erstellung des Netzanschlusses. Während die Bearbeitungspauschalen und die Kosten für die Erstellung der Hausanschlusssicherung leicht erhöht werden, bleiben die Preise für die Kabel je nach Querschnitt unverändert. Für einen typischen Hausanschluss mit 40 Ampere und 25 Meter Länge erhöhen sich die Gesamtkosten des Netzanschlusses an das Niederspannungsnetz von ebs von bisher rund CHF 6100 auf neu rund CHF 6700 (+10 %).

Im Übrigen wurde die bisherige Praxis von ebs in den Richtlinien abgebildet. Dies betrifft insbesondere die Eigentumsabgrenzung, die Regelung zu Dienstbarkeiten sowie die allgemeinen Bestimmungen.

Für Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit den neuen Richtlinien, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die vollständigen Netzanschlussrichtlinien sind auf unserer Webseite verfügbar und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Die ebs Energie AG ist bestrebt, kontinuierlich Verbesserungen und Innovationen in unserem Netzbetrieb umzusetzen, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.

«Bei Fragen helfe ich gerne weiter.»

Franco Marty
Bereichsleiter Melde- und Messwesen
→ Telefon 041 819 47 81
franco.marty@ebs.swiss

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