ebs Energiegemeinschaft (eEG) und Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften ermöglichen es Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Institutionen innerhalb einer Gemeinde, gemeinsam erzeugten Strom miteinander zu teilen.
Die ebs Energie AG unterstützt die Bildung solcher Gemeinschaften und schafft die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine einfache und sichere Umsetzung. So kann lokal produzierter Strom direkt von den Mitgliedern der Gemeinschaft genutzt werden. Der Stromaustausch innerhalb der Gemeinschaft erfolgt über das bestehende Verteilnetz. Lokal erzeugter und gehandelter Strom wird separat ausgewiesen und mit reduzierten Netznutzungsentgelten abgerechnet. So bleibt mehr Wertschöpfung in der Region.
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Peter KamerBereichsleiter Verkauf
→ Telefon 041 819 47 87
→ peter.kamer@ebs.swiss
Fragen und Antworten
Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von Stromproduzierenden und -beziehenden innerhalb derselben Gemeinde und Netzebene. Dadurch können sie sich den lokal erzeugten, erneuerbaren Strom teilen. Der Austausch läuft über das bestehende ebs-Stromnetz. Weil das Stromnetz durch die lokale Benutzung weniger beansprucht wird, profitieren die Teilnehmenden von reduzierten Netznutzungsentgelten.
Mit unserem Angebot «ebs Energiegemeinschaft (eEG)» bieten wir zusätzliche Dienstleistungen an, um die Gründer/innen einer Gemeinschaft zu entlasten. Wir kümmern uns um alles: Von der Stromlieferung, über die Verbrauchsmessung bis zur Abrechnung. Dafür fällt für die Teilnehmenden eine minimale monatliche Gebühr an, erleichtert für die Beteiligten jedoch die Gründung und Betreibung einer Gemeinschaft.
Eine LEG oder eEG lohnt sich für:
- Besitzer/innen einer Photovoltaikanlage: Sie können Produktionsüberschüsse zu besseren Bedingungen nutzen. Innerhalb der Gemeinschaft gilt jeder Strombezug als Eigenverbrauch, was dem/der Anlagenbesitzer/in zugutekommt.
- Haushalte ohne eigene PV-Anlage: Sie können lokalen Solarstrom beziehen und so direkt von der regionalen Produktion und günstigen Konditionen profitieren.
- KMU, öffentliche Gebäude oder Firmen mit mehreren Liegenschaften: Sie können von einer eEG/LEG profitieren, wenn der Tagesverbrauch gut mit der Lokalerzeugung übereinstimmt.
Die Beantragung einer eEG/LEG ist ab 1. Januar 2026 möglich, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen Stromversorgungsverordnung. Ab diesem Zeitpunkt können Produzierende und Bezüger/innen ihre eEG/LEG auf unserer Webseite erfassen. Unter Einhaltung der geltenden Fristen ist die Aktivierung der ersten eEG/LEG ab 1. April 2026 möglich.
Nein. Auch Teilnehmende ohne eigene Anlage können Mitglied werden und vom lokalen Strom profitieren.
- Eine eEG/LEG benötigt von allen Teilnehmenden die neuen intelligenten Stromzähler (Smart Meter).
- Alle Teilnehmenden (Produzent/innen, Bezüger/innen, Speicher) müssen sich in der selben politischen Gemeinde befinden, vom gleichen Verteilnetzbetreiber (ebs) versorgt werden und auf derselben Netzebene (unter 36kV) verbunden sein.

Typischer Ablauf:
- Interessierende und Produzierende bündeln sich in der Gemeinde/Region. Für die Hilfe dient die neue Plattform auf der ebs-Webseite (ab 2026).
- Innerhalb der LEG wird der Preis für den lokal ausgetauschten Strom vereinbart. Um den administrativen Aufwand zu minimieren, bietet ebs hier mit einem „eEG“ drei einfache Abrechnungsmodelle an.
- Die Abrechnung erfolgt transparent auf der Stromrechnung: Produzierende erhalten den Erlös, Beziehende haben lokalen Stromanteil, Reststrombezug wird transparent auf der Stromrechnung ausgewiesen.
- Laufender Betrieb: Die Energiegemeinschaft regelt Preis- & Spielregeln, die ebs Energie AG bietet Unterstützung, Abwicklung und bietet drei einfache Abrechnungsmodelle an und übernimmt die Messung.
- Höhere Vermarktung: Die Überschüsse Ihres lokal erzeugten Solarstroms bleiben vor Ort statt ins Netz mit niedrigem Tarif zu gehen.
- Reduzierte Netznutzungsentgelte: Da der Strom lokal ausgetauscht wird, sind günstigere Bedingungen möglich.
- Transparent und regional: Die Herkunft des Strom ist für die Teilnehmenden klar nachvollziehbar und die Wertschöpfung bleibt in der Region.
- Solarstrom ohne eigene Anlage: Für die Teilnehmenden ist der Zugang zu lokal erzeugtem Solarstrom möglich, auch wenn Sie keine eigene Anlage haben.
Die genaue Preisgestaltung finden Sie in der Preisübersicht. ebs bietet als Abrechnungsdienstleistung drei einfach Abrechnungsmodelle an. Die Netznutzungsentgelte für lokal getauschten Strom sind reduziert. Bei einer eEG/LEG innerhalb einer Netzebene ist die Reduktion 40%, und 20% über mehrere Netzebenen.
- eEG/LEG (ebs Energiegemeinschaft / Lokale Elektrizitätsgemeinschaft): Öffentliches Netz kann unter einem Reduktion von bis zu 40% wird genutzt, Teilnehmende bleiben Kunden des Netzbetreibers, Strom kann bis zur einer Gemeindegrenze geteilt werden.
- eEV (ebs Eigenverbrauch): Ihren selbst-produzierten Strom können Sie mit anderen Haushalten in Ihrem Gebäude oder anliegenden Liegenschaften innerhalb der Anschlussleitung und des Netzanschlusspunktes teilen. Sie profitieren dabei von tieferen Stromkosten, da die Netznutzungsentgelte und Abgaben entfallen.
Ja. Produzierende mit PV-Anlage sowie auch Beziehende müssen sich anmelden. Dazu können Sie die LEG-Plattform weiter oben auf dieser Seite verwenden (ab 2026).
Wenn nicht genügend Solarstrom innerhalb der eEG/LEG erzeugt wird, beziehen die Teilnehmenden den Reststrom wie gewohnt über die ebs Energie AG.
- Plattform: ebs unterstützt Interessierte mithilfe der Plattform bei der Bildung und Findung möglicher eEG/LEG (ab 2026).
- Messung & Abrechnung: Bei einer eEG sorgt ebs für die korrekte Messdatenerfassung (Smart Meter), die Zuordnung von Produktion und Verbrauch, sowie eine transparente Abrechnung.
- Dienstleistung: ebs bietet bei einer eEG drei einfache Abrechnungsmodellen an und vergütet den Eigenverbrauch innerhalb der Gemeinschaft.
Die Versorgungssicherheit bleibt bestehen: Alle Teilnehmenden sind weiterhin am öffentlichen Stromnetz von ebs angeschlossen. Wenn lokal erzeugter Strom nicht ausreicht, beziehen die Verbrauchenden den Strom von ebs.
Überschüsse, welche nicht im Eigenverbrauch der Gemeinschaft bezogen werden, werden von ebs mit dem Tarif „Muotastrom Generare“ vergütet.
Informieren Sie sich über die genauen Vertragsbedingungen des Betreibenden der eEG/LEG auf der von ebs zur Verfügung gestellten Plattform (ab 2026). Kündigungen sind typischerweise innerhalb eines Quartals bis maximal eines Jahres möglich.


