Mit Erdgas und Biogas heizen nach neuem Energiegesetz

Am 1. Mai 2022 ist das neue kantonale Energiegesetz in Kraft getreten, welches gesetzliche Vorgaben bei Neubauten und bei Sanierungen vorsieht. Diese neuen Vorgaben bringen Änderungen für Ein- und Mehrfamilienhausbesitzer bei der Wahl der zukünftigen Heizung mit sich.

Die Änderungen betreffen Gebäude, welche vor dem Jahr 1991 erbaut wurden und bei denen keine energetische Sanierung stattgefunden hat (Fenster, Dämmung etc.). Für die Besitzer solcher Liegenschaften gibt es Standardlösungen, die der Kanton vorgibt, oder alternativ können Sie die Liegenschaft auch mit 20 % Biogas aus der Schweiz betreiben – ohne zusätzliche Massnahmen.

Heizen mit Biogas ist eine bewährte und einfache Methode. Die Vorteile sind offenkundig: Gasheizungen sind sicher, benötigen wenig Platz, Pflege und Wartung und der Anschaffungspreis ist niedrig. Zudem ist heizen mit Biogas bei jeder Sanierung möglich.

Die Kriterien vom Kanton, von welchen mindestens eines erfüllt sein muss, finden Sie unten im Flyer.

Sollten Sie nicht sicher sein, welche Massnahmen für Ihren Heizungsersatz in Frage kommen, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an. Kontaktieren Sie uns noch heute unter 041 819 48 48.

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